Im Mittelpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Christian Grasl stehen die persönlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und insbesondere rechtlichen Interessen des Mandanten.
Oberstes Ziel ist das Erarbeiten und die Durchsetzung effizienter, juristisch fundierter und maßgeschneiderter Lösungsansätze für den Klienten.
Philosophie der Kanzlei ist die kompetente, rechtliche Verwirklichung der ökonomischen und unternehmerischen Visionen des Mandanten unter größtmöglicher Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Liegenschafts- und Immobilienrechtes. Insbesondere übernimmt die Kanzlei die Errichtung, grundbücherliche Durchführung und Treuhandabwicklung hinsichtlich Liegenschaftsverträge aller Art.
Sämtliche Liegenschaftstransaktionen, wie insbesondere Kaufverträge, werden gemäß den allgemeinen Treuhandrichtlinien der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt. Bei Bedarf erfolgt selbstverständlich auch eine direkte Kontaktaufnahme mit der finanzierenden Bank bzw. werden sämtliche rechtlichen Schritte, welche für eine Lastenfreistellung der Liegenschaft erforderlich sind, in die Wege geleitet.
Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Einer der Haupttätigkeitsbereiche der Rechtsanwaltskanzlei Grasl liegt im Miet- und Wohnrecht. Die Kanzlei vertritt mehrere Wiener Hausverwaltungen in diversen mietrechtlichen bzw. wohnrechtlichen Angelegenheiten. In den Tätigkeitsbereich der Kanzlei fällt unter anderem auch die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Mietverträgen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, eine umfassende Beratung in allen Fragen betreffend MRG und WEG sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.
Insbesondere bei beabsichtigten gerichtlichen Aufkündigungen eines Mietverhältnisses steht die Kanzlei zwecks Erlangung gerichtsverwertbarer Informationen mit einem renommierten Wiener Detekteibüro in ständiger Kooperation.
Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Einen der wohl sensibelsten und mannigfaltigsten Rechtsbereiche überhaupt stellt das Scheidungsrecht, bzw. das Ehe- und Familienrecht dar.
Insbesondere am Ende einer Ehe stellt sich oft die Frage, wie und in welcher Form die Beziehung rasch, kostengünstig, ohne unnötige emotionale Verletzungen und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Interessen allfälliger Kinder beendet werden kann bzw. wie die Scheidung vernünftig „abgewickelt“ werden kann..
Als Scheidungsanwalt berate ich Sie gerne und umfassend in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten betreffend Scheidungsrecht, Obsorgerecht, in Aufteilungsverfahren nach einem Scheidungsverfahren, Besuchsrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten, welche in den Bereich des Ehe- und Familienrechts fallen.
Insbesondere dann, wenn es auch um das Wohl gemeinsamer Kinder geht, liegt das Hauptaugenmerk auf der Erzielung „einvernehmlicher Lösungen“ (einvernehmliche Scheidung). Eine einvernehmliche, wirtschaftlich ausgewogene und für beide Seiten akzeptable Scheidung trägt regelmäßig dazu bei, das Klima zwischen den früheren Ehegatten und Kindeseltern nicht unnötig zu belasten und hilft, auch in Zukunft – nach der Scheidung – eine weitere Gesprächsbasis betreffend der Interessen gemeinsamer Kinder zu erhalten.
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist jedoch, dass die Eheleute einen Scheidungsfolgenvergleich abschließen, der die wirtschaftlichen Folgen der Eheauflösung bzw. Scheidung regelt. In diesem Vergleich sind die wesentlichen Fragen zum Thema Ehegattenunterhalt, Obsorge und Unterhalt allfälliger Kinder und Aufteilung des ehelichen Vermögens, sowie der Schulden zu klären. Eine weitere Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten gegenüber dem Gericht erklären, dass eine Zerrüttung der Ehe zumindest bereits seit 6 Monaten eingetreten ist.
Für den Fall, dass sich die „Gegenseite“ einer einvernehmlichen Lösung widersetzt bzw. dies nicht gewünscht ist, können die Interessen der Mandanten selbstverständlich umgehend auch auf dem streitigen Rechtswege (Scheidungsklage) durchgesetzt werden. In diesem Fall ist es sowohl zwecks Durchsetzung des Scheidungsbegehrens als auch zwecks Geltendmachung allfälliger Unterhaltsansprüche erforderlich, das alleinige bzw. überwiegende Verschulden der Gegenseite im Scheidungsverfahren nachzuweisen.
Es ist somit erforderlich, „gerichtsverwertbare Beweise“ bzw. Erkenntnisse zu gewinnen. Auch diesbezüglich stehe ich als Scheidungsanwalt in ständiger, erfolgreicher Kooperation mit einem Wiener Detekteibüro.
Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Die Kanzlei Grasl unterstützt Sie auch gerne sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung sowie bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Mandanten.
Ebenso beraten wir Sie gerne bei Vertragsüberprüfungen von zivilrechtlichen Verträgen jeglicher Art bzw. stehen auch bei der Ausarbeitung von zivilrechtlichen Vereinbarungen jeder Art zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Wir unterstützen Sie auch gerne bei Gesellschaftsgründungen, Umfirmierungen, Abtretungen von Geschäftsanteilen, Sitzverlegungen, Geschäftsführerbestellungen bzw. – abberufungen bzw. bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Grasl steht diesbezüglich ihren Mandanten sowohl bei Vertragsüberprüfungen bzw. auch aktiv im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Geboren am 19. Mai 1973
Berufserfahrung:
Ausbildung:
Seit Oktober 2023: Präsident des ASV 13
Haben Sie Interesse an einem Beratungsgespräch oder benötigen Sie rechtlichen Beistand, bitte kontaktieren Sie uns.
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